Aktuelles


Örtliche Hygienemaßnahmen

Die neue Coronaschutzverordnung setzt auf das Prinzip Eigenverantwortung. Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen wie 3G-Regel sind fast überall aufgehoben, die Landesregierung empfiehlt aber weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Masken).

Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt ab 03. April nur noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahnen oder Bussen. In unserem Hotel und Restaurant entfällt die Maskenpflicht.

Testpflicht
Nahezu alle bestehenden 2G- oder 3G-Regeln sind mit der neuen Coronaschutzverordnung aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In unserem Hotel und Restaurant entfällt die Testpflicht.